Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt +++ Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG...
ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über jobbende Jugendliche Zeitungen austragen, Eis verkaufen oder Regale im Supermarkt auffüllen: Wer jobbt, verdient sein erstes eigenes Geld, kann sich seinen Urlaub selbst zusammensparen und bekommt wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt. Vor allem die langen Sommerferien...