Fristverlängerung – keine Fahrverbote bis 2025

Fortschritt in Freiheit e.V. hat die Abgeordneten in Brüssel schriftlich gebeten, zum Wohle der Autonutzer der Fristverlängerung bis 2025 zuzustimmen.

Gegen zwangsläufige Fahrverbote

Fortschritt in Freiheit hat festgestellt, dass die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und deren Änderung 2015/1480 von Anfang an eine falsche Zielrichtung hatte, an deren Ende zwangsläufig Fahrverbote stehen mussten.

Der Verein hat den Verkehrsausschuss in Brüssel in einem Schreiben gebeten, die in der Luftreinhalterichtlinie vorgegebenen Fristen von 2010 auf 2025 zu verlängern. Die Bevölkerung, vor allem in ländlichen Gebieten, ist auf ihr Fahrzeug als Fortbewegungsmittel angewiesen.

Wir widersprechen der Meinung des Grünen Abgeordneten Hans-Ulrich Sckerl aus Stuttgart energisch. Die „restriktiven Luftreinhaltemaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, die der Landtagsabgeordnete richtig findet, bedeuten eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Mobilität der Autonutzer, eine staatliche Bevormundung. Um es klarzustellen, die Luft in unseren Städten, auch in Stuttgart ist keine Luft, die den Tod noch Krankheiten den Menschen beschert.

Die Zustimmung zur Fristverlängerung gibt den Autonutzern „Luft zum Atmen“. Der Verein bedauert, dass der Abgeordnete Sckerl sich gestört fühlt, statt sich für die Verbraucher in Brüssel für eine Fristverlängerung einzusetzen.
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Der Verein Fortschritt in Freiheit e.V. wurde Ende 2014 gegründet und im April 2015 ins Vereinsregister in Köln eingetragen. Er ist vom Finanzamt Köln als gemeinnützig anerkannt.

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